Artikel über: Rechnungen und Zahlungen
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Warum ist meine Teilrechnung gesperrt?

Arbeiten Sie mit Teilrechnungen (Abschlags- oder Leistungsstandrechnungen)? Dann kann es passieren, dass eine zuvor erstellte Abschlags- oder Leistungsstandrechnung nicht mehr geändert oder gelöscht werden kann. Das ist kein Fehler: Sobald eine Teilrechnung in der Übersicht der Abschlags- und Teilrechnungen einer nachfolgenden (kumulativen) Rechnung oder eines Leistungsstands aufgenommen wurde, sperrt Robaws diese Teilrechnung automatisch.


Warum wird eine Teilrechnung gesperrt?


Bei einer kumulativen Abrechnungsstrategie zieht Robaws auf der nächsten Rechnung (oder dem nächsten Leistungsstand) automatisch den Betrag der vorherigen Teilrechnungen vom Gesamtbetrag ab. Könnten Sie danach den Betrag einer solchen Teilrechnung noch selbst ändern, würde der abgezogene Betrag nicht mehr mit der tatsächlichen Teilrechnung übereinstimmen — mit einem falschen Rechnungsbetrag als Folge.


Um das zu vermeiden, sperrt Robaws eine Teilrechnung, sobald sie in der Übersicht der Abschlags- und Teilrechnungen einer anderen Rechnung oder eines Leistungsstands steht. So bleibt der Gesamtbetrag immer korrekt.


Beispiel: Sie erstellen ein Angebot mit einer Abschlagsrechnung und rechnen anschließend die Fortsetzung (zum Beispiel die Ausführung) über eine kumulative Rechnung ab. Diese nachfolgende Rechnung zeigt eine Übersicht der Abschlags- und Teilrechnungen mit Ihrer Abschlagsrechnung darin und berücksichtigt diese automatisch:


Übersicht der Abschlags- und Teilrechnungen auf der nachfolgenden Rechnung: die Abschlagsrechnung ist enthalten und wird automatisch verrechnet.


Könnten Sie den Betrag dieser Abschlagsrechnung danach noch ändern, würde sich diese Übersicht nicht automatisch aktualisieren, und der verrechnete Betrag würde nicht mehr mit der tatsächlichen Abschlagsrechnung übereinstimmen — mit einem falschen Rechnungsbetrag als Folge. Dank der Sperre kann das nicht mehr passieren.


Was sehen Sie, wenn eine Teilrechnung gesperrt ist?


  • Öffnen Sie die Teilrechnung, sehen Sie oben "Gesperrt". Klicken Sie auf "Info anzeigen", um den Grund zu sehen: zum Beispiel "Diese Rechnung wird als Abschlagsrechnung verwendet auf: [Name der anderen Rechnung]", mit einem Link zu dieser Rechnung. Die Daten können dann nicht mehr geändert werden.


Eine gesperrte Abschlagsrechnung: oben erscheint "Gesperrt" mit einem Link "Info anzeigen", der den Grund anzeigt.


Dies ist eine spezifische Sperre für Teilrechnungen, unabhängig von der allgemeinen "Sperren"-Funktion für Angebote, Rechnungen, Arbeitsaufträge usw. Diese Sperre kann daher nicht über die allgemeine Entsperrfunktion aufgehoben werden.


Möchten Sie dennoch etwas an einer gesperrten Teilrechnung ändern?


Entfernen Sie die Teilrechnung zunächst aus der Übersicht der Abschlags- und Teilrechnungen der verknüpften Rechnung oder des Leistungsstands. Sobald sie nicht mehr in dieser Übersicht steht, ist sie nicht mehr gesperrt und Sie können sie wieder bearbeiten. Anschließend fügen Sie sie mit dem korrekten Betrag über das +-Zeichen in der Übersicht wieder hinzu.


Vergessen Sie nicht, nach der Anpassung den Gesamtbetrag der verknüpften Rechnung oder des Leistungsstands zu überprüfen.


Häufig gestellte Fragen


Gilt das für alle Teilrechnungen?


Ja. Sowohl Abschlagsrechnungen (aus der Finanzplanung) als auch Rechnungen auf Basis eines Leistungsstands werden gesperrt, sobald sie in einer Übersicht der Abschlags- und Teilrechnungen stehen.


Kann ich die Sperre über die allgemeine Entsperrfunktion aufheben?


Nein. Diese Sperre hängt an der Verwendung in der Übersicht der Abschlags- und Teilrechnungen, nicht an der allgemeinen Sperrfunktion für Dokumente. Entfernen Sie die Teilrechnung aus der Übersicht, um sie wieder bearbeiten zu können.


Wo kann ich mehr über Teilrechnungen lesen?


Aktualisiert am: 14/07/2026

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